Kreis Warendorf (mw). In der vergangenen Woche wurde das Blauzungenvirus der Variante 3 (BTV 3) bei einem Schaf in Sendenhorst nachgewiesen. Damit hat diese fßr den Menschen unbedenkliche Erkrankung nun auch den Kreis Warendorf erreicht. Im Laufe der Woche sind dem Veterinäramt sieben weitere Fälle gemeldet worden.
Bereits im September 2023 wurden in den Niederlanden die ersten Blauzungenfälle der Variante 3 festgestellt. Ende September 2023 traten erste Fälle in NordrheinâWestfalen in den Kreisen Wesel und Kleve auf. Auch die Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen sind betroffen.
Mit Auftreten der ersten Fälle am Niederrhein wurde der Status âBTV-freiâ fĂźr Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Eine unmittelbare Folge fĂźr die Tierhalter auch im Kreis Warendorf waren schon damals Verbringungsbeschränkungen. Das bedeutet, dass Wiederkäuer â also Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch etwa Alpakas und Lamas â aus NRW nicht mehr ohne eine Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer transportiert werden durften. Auch in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU dĂźrfen die Tiere nicht transportiert werden. DafĂźr entfallen die Untersuchungen in die Bundesländer, die ebenfalls von Infektionen mit BTV 3 betroffen sind. Das sind aktuell NordrheinâWestfalen, Niedersachsen, Bremen und RheinlandâPfalz und Hessen.
Insofern ändert sich fßr Tierhalter im Kreis Warendorf aktuell nichts. Es ist aber wichtig, dass sich Tierhalter vor Verbringungen von lebenden Tieren ßber die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen informieren.
Der beste Schutz vor einer Infektion besteht durch eine Impfung der empfänglichen Tierarten. Nordrhein-Westfalen hat die Impfung gegen BTV 3 zugelassen und zahlt zusammen mit der Tierseuchenkasse NRW eine Beihilfe in HÜhe von einem Euro pro Impfdosis fßr Schafe und Ziegen und zwei Euro pro Impfdosis fßr Rinder.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mßcken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer wie etwa Lamas oder Alpakas ßbertragen werden kann. Die Gnitzen kÜnnen, je nach Witterungsbedingungen, Strecken bis zu 150 km zurßcklegen.
Menschen und andere Tiere sind von der Erkrankung nicht betroffen, der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich.
Quelle: Kreis Warendorf, Symbolbild: mw/bb.


