Wadersloh/Berlin/Münsterland (mw). Rund um das Thema Denkmalschutz hat unsere Redaktion zwei Pressemitteilungen erhalten. Zum einen von MdB Henning Rehbaum, der über das Bundesprogramm berichtete, sowie von der Gemeindeverwaltung Wadersloh, die auf Förderanträge hinweist.
Bund stärkt Denkmalschutz: 50 Millionen Euro für neues Denkmalsschutzsonderprogramm
Der Bund setzt auch in diesem Jahr ein starkes Zeichen für den Erhalt von Deutschlands einzigartiger Kulturlandschaft. Mit dem fünfzehnten Denkmalschutz-Sonderprogramm stellt die Bundesregierung im Bundeshaushalt 2026 zusätzliche 50 Millionen Euro für die Sanierung und Restaurierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler bereit.
„Die alte Dorfkirche, das schöne Fachwerkhaus im Ortskern oder das Münsterländer Wasserschloss: Mit jeder Restaurierung bewahren wir ein Stück Heimatgefühl. Ich ermutige deshalb Kommunen, Kirchen, Vereine und andere Verantwortliche ausdrücklich, ihre Projekte jetzt auf den Weg zu bringen und die Fördermöglichkeiten zu nutzen“, betont MdB Henning Rehbaum (CDU). „Unsere Denkmäler erzählen die Geschichte unseres Landes. Sie zu erhalten, ist eine Frage der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Gleichzeitig sorgen Investitionen in den Denkmalschutz für konkrete Aufträge bei Bau- und Handwerksbetrieben vor Ort“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Die Fördermittel stehen bundesweit zur Verfügung. Neben historischen Gebäuden und Anlagen können auch Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln gefördert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Die verbleibenden Mittel müssen durch Länder, Kommunen, Stiftungen oder private Projektträger aufgebracht werden. Interessierte Projektträger können ihre Förderanträge bis zum 2. Oktober 2026 über die Bezirksregierung Münster einreichen. Dort erhalten sie auch Informationen zu möglichen abweichenden Fristen und zu den erforderlichen Antragsunterlagen.
Land NRW stellt der Gemeinde Wadersloh Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung
Fördermittel für private und kirchliche Vorhaben beantragen: So funktioniert es in der Gemeinde Wadersloh
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Gemeinde Wadersloh für das Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld können kleinere private oder kirchliche Denkmalpflegemaßnahmen finanziert werden. Mit der Denkmalförderung soll das baukulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens erhalten werden. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern können entsprechende Anträge einreichen. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen noch im Jahr 2026 durchgeführt und abgerechnet werden. Förderfähig sind Maßnahmen der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie wissenschaftliche Erforschung, Erfassung oder Präsentationen von Denkmälern. Nicht förderfähig sind u.a. Modernisierungsmaßnahmen. Doppelförderungen sind ebenfalls unzulässig. Um zu prüfen, ob die geplante Maßnahme die Fördervoraussetzungen erfüllt, bittet die Verwaltung vor der Antragsstellung um eine kurze Kontaktaufnahme zur Abstimmung.
Für die Abstimmung oder für weitere Informationen steht als Ansprechpartnerin Beate Sudkamp von der Unteren Denkmalbehörde per E-Mail an beate.sudkamp@wadersloh.de oder unter der Telefonnummer (02523) 950-1440 zur Verfügung.
Quellen: PM Gemeinde und H. Rehbaum


