Kreis Warendorf (mw). Da der Inzidenzwert stabil unter 50 ist, wird es ab dem kommenden Montag (31. Mai) weitere Lockerungen geben. Das kßndigte der Kreis Warendorf am Freitag in einer Pressemitteilung an. Lockerungen wird es unter anderem bei den Kontaktbeschränkungen geben. U.a. ist wieder Musikunterricht im Freien mÜglich. Auch kleinere Versammlungen sind wieder erlaubt. Kulturveranstaltungen sind mit maximal 500 Personen und negativem Schnelltest mÜglich. Freuen darf sich auch die Gastronomie: Die Innengastro ist wieder zulässig.
Kontaktbeschränkungen
In der Ăffentlichkeit erlaubt sind ZusammenkĂźnfte von Personen aus hĂśchstens drei Haushalten ohne Personenbegrenzung. Immunisierte Personen aus weiteren Hausständen dĂźrfen ebenfalls teilnehmen. Unabhängig von der Anzahl der Haushalte dĂźrfen bis zu zehn Personen mit negativem Schnelltest zusammenkommen. Auch hierbei dĂźrfen Immunisierte zusätzlich teilnehmen.
Musikunterricht, Sport und Bildung
Musikunterricht ist im Freien ohne Personenbegrenzung zulässig, wenn der Mindestabstand eingehalten und die Rßckverfolgbarkeit sichergestellt wird. In Innenräumen ist Musikunterricht fßr Gruppen bis zehn Personen mit Test zulässig.
Schwimmkurse fßr Kinder dßrfen in Hallenbädern mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Freibädern dßrfen hÜchstens 30 Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist ab Montag ohne Personenbegrenzung zulässig.
Kontaktsport im Freien ist nur fßr Gruppen von bis zu 25 Personen (auch Erwachsenen) mit negativem Schnelltest und sichergestellter Rßckverfolgbarkeit erlaubt. Kontaktsport in Innenräumen ist fßr bis zu zwÜlf Personen zulässig, wenn die Sportler ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen und die Rßckverfolgbarkeit sicherstellen.
Kontaktfreier Sport in Innenräumen ist ohne Personenbegrenzung fßr Sportler mit negativem Schnelltest und sichergestellter Rßckverfolgbarkeit mÜglich, wenn die Mindestabstände eingehalten werden. Davon ausgenommen ist hochintensives Ausdauertraining wie Indoor-Cycling. Auch die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder mÜglich, wenn die allgemeinen Hygieneanforderungen sowie die Mindestabstände eingehalten werden.
Zuschauer auf Sportanlagen unter freiem Himmel haben nur Zutritt zu fest zugewiesenen Plätzen und bis zu einem Drittel der Kapazitäten (hÜchstens 1000 Zuschauer). Ein negatives Schnelltestergebnis ist nicht erforderlich, jedoch muss die Rßckverfolgbarkeit sichergestellt sein. In Innenräumen sind hÜchstens 500 Zuschauer auf fest zugewiesenen Plätzen zugelassen. Hier ist neben der Rßckverfolgbarkeit auch ein negatives Schnelltestergebnis und die Einhaltung der Mindestabstände erforderlich.
In Schwimmbädern dßrfen nun auch die Liegewiesen mit Personenbegrenzung genutzt werden und die Reduzierung auf die reine Sportausßbung entfällt. Die Besucher mßssen jedoch weiterhin ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen. Das gilt auch fßr Saunen, Thermen usw.
Kunst und Kultur

Konzerte sowie Theater- und Kinoauffßhrungen sind weiterhin im Freien mit hÜchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Voraussetzung ist aber ein negatives Schnelltestergebnis der Besucher. Zudem muss die Rßckverfolgbarkeit sichergestellt und der Mindestabstand eingehalten werden.
In Innenräumen dßrfen bis zu 500 Zuschauer anwesend sein, wenn die Durchlßftung sichergestellt ist, die Zuschauer einen negativen Test vorweisen kÜnnen sowie die Rßckverfolgbarkeit und der Mindestabstand eingehalten werden. In Kultureinrichtungen sind dann auch wieder Fßhrungen mit bis zu zehn Personen mÜglich.
Der Probenbetrieb von Spielmannszßgen usw. ist in Gruppen bis zu 20 Personen mÜglich, wenn die Musiker einen negativen Test vorweisen kÜnnen und die Räumlichkeiten ständig durchlßftet sind.
Einzelhandel
Der Einzelhandel ist weiterhin mit Personenbegrenzung, aber ohne Terminvereinbarung und Schnelltesterfordernis geĂśffnet.
Friseurbesuche und kĂśrpernahe Dienstleistungen
Fßr den Friseurbesuch und andere kÜrpernahe Dienstleistungen ändert sich nichts. Hierfßr ist kein negativer Schnelltest nÜtig. Nur fßr den Fall, dass Kundinnen oder Kunden zulässigerweise keine Maske tragen mßssen, bedarf es weiterhin eines bestätigten negativen Schnelltests.
Versammlungen und Veranstaltungen
Nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind ab Montag wieder private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen unter freiem Himmel oder hÜchstens 50 Gästen in Innenräumen zulässig. Partys und vergleichbare Feiern sind jedoch weiterhin nicht erlaubt. Die Gäste mßssen einen negativen Schnelltest nachweisen kÜnnen und die Rßckverfolgbarkeit sicherstellen. Tagungen und Kongresse sind mit hÜchstens 500 Teilnehmern in Innenräumen (mit negativem Schnelltest und Rßckverfolgbarkeit) erlaubt.
Gastronomie
Erlaubt ist ab Montag auch wieder der Betrieb von Innengastronomie sowie von Kantinen und Mensen. Voraussetzung ist jedoch ein negatives Schnelltestergebnis und die RĂźckverfolgbarkeit der Gäste. BetriebsangehĂśrige mĂźssen in Kantinen keinen Schnelltest vorlegen. In den Innenbereichen der Gaststätten muss der Mindestabstand zwischen den Tischen eingehalten werden. In der AuĂengastronomie ist ab Montag kein negatives Schnelltestergebnis mehr erforderlich. Tourismus Hotels, Pensionen usw. dĂźrfen alle Räumlichkeiten belegen (mit negativem Schnelltest der Gäste) und die volle gastronomische Versorgung anbieten. Bei mehrtägigen Aufenthalten mĂźssen die Gäste alle drei Tage ein negatives Testergebnis nachweisen. StadtfĂźhrungen dĂźrfen mit bis zu 20 Personen durchgefĂźhrt werden, wenn die RĂźckverfolgbarkeit sichergestellt ist. Wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann, ist hier auch ein negativer Schnelltest erforderlich.
Ăbersicht (PDF)
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Gesundheitsamt meldet 27 Neuinfektionen, Inzidenz nun bei 38,2 – 16 aktive Fälle in Wadersloh
Kreis WAF (mw). 27 Neuinfektionen mit dem Coronavirus meldet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am Freitag (28. Mai). Da im Vergleich zum Vortag sieben weitere Personen wieder gesund sind, gelten 253 (Vortag: 233) Menschen als akut mit dem Coronavirus infiziert. Die Gesamtzahl der Infektionen seit März des vergangenen Jahres liegt bei 11.539 (Vortag: 11.512). Davon gelten 11.042 (Vortag: 11.035) als wieder gesundet. Unverändert 244 Menschen sind bisher in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. In den Krankenhäusern im Kreisgebiet werden derzeit 19 Patienten stationär behandelt, davon vier intensivmedizinisch, hiervon zwei mit Beatmung. Die Sieben-Tage-Inzidenz fßr den Kreis, also die Zahl derer, die in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) und Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) bei 38,2 (Vortag: 36,4).
Die aktuellen Fallzahlen in den Städten und Gemeinden:

⢠Ahlen: 71 aktive Fälle (+2), 3.258 Gesundete (+2), 83 Verstorbene, insgesamt 3.412 gemeldete Infektionsfälle seit März 2020 (+4) ⢠Beckum: 26 aktive Fälle (+6), 1.389 Gesundete, 31 Verstorbene, insgesamt 1.446 Infektionen (+6) ⢠Beelen: 9 aktive Fälle, 227 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 237 Infektionen ⢠Drensteinfurt: 6 aktive Fälle, 345 Gesundete (+1), 5 Verstorbene, insgesamt 356 Infektionen (+1) ⢠Ennigerloh: 5 aktive Fälle (+2), 755 Gesundete, 12 Verstorbene, insgesamt 772 Infektionen (+2) ⢠Everswinkel: 2 aktive Fälle (+1), 228 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 231 Infektionen (+1) ⢠Oelde: 40 aktive Fälle (+1), 1.483 Gesundete (+1), 25 Verstorbene, insgesamt 1.548 Infektionen (+2) ⢠Ostbevern: 12 aktive Fälle (+5), 377 Gesundete, 4 Verstorbene, insgesamt 393 Infektionen (+5) ⢠Sassenberg: 17 aktive Fälle, 455 Gesundete, 7 Verstorbene, insgesamt 479 Infektionen ⢠Sendenhorst: 14 aktive Fälle, 361 Gesundete, 10 Verstorbene, insgesamt 385 Infektionen ⢠Telgte: 7 aktive Fälle (+1), 592 Gesundete (+1), 21 Verstorbene, insgesamt 620 Infektionen (+2) ⢠Wadersloh: 16 aktive Fälle (+2), 493 Gesundete, 28 Verstorbene, insgesamt 537 Infektionen (+2) ⢠Warendorf: 28 aktive Fälle, 1.079 Gesundete (+2), 16 Verstorbene, insgesamt 1.123 Infektionen (+2)
Quelle: Kreis WAF, Symbolbilder: mw/bb.


