Wadersloh (mw/bb). Der Umweltausschuss der Gemeinde Wadersloh befasst sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Januar, u.a. mit dem aktuellen Sachstand zur Änderung des Regionalplan Münsterland. Die Verwaltung stellt dabei die wesentlichen Ergebnisse des jüngsten Änderungsverfahrens vor, das zum 17. April 2025 rechtswirksam wurde. Hintergrund ist die umfangreiche Anpassung des Regionalplans an den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen sowie an den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz. In dem mehrstufigen Verfahren hatte sich die Gemeinde Wadersloh mehrfach eingebracht und eigene Entwicklungsinteressen formuliert.
Ein zentrales Thema ist das neu eingeführte Siedlungsflächenpotentialmodell, das Kommunen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen ermöglichen soll. Künftig können bestimmte Flächen am Siedlungsrand – etwa bislang landwirtschaftlich genutzte Areale – innerhalb festgelegter Kontingente ohne aufwendiges Regionalplanänderungsverfahren entwickelt werden. Aus Sicht der Verwaltung konnten die von Wadersloh gewünschten Potentialflächen größtenteils berücksichtigt werden. Dazu zählt unter anderem eine Erweiterung südlich der B 58 im Bereich des Ortsteils Wadersloh.

Nicht berücksichtigt wurde hingegen die gewünschte Flächendarstellung im Bereich des ehemaligen Paschen-Gelä…


