Wadersloh (mw/bb). Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen im kommenden Umweltausschuss (28. Januar) ist der Sachstand zur Windenergieplanung. Mit der letzten Ănderung des Regionalplan MĂźnsterland, die am 17. April 2025 Rechtskraft erlangte, wurde zugleich das regionale Teilflächenziel fĂźr den Ausbau der Windenergie offiziell festgestellt. FĂźr die Planungsregion MĂźnster bedeutet dies, dass mit der Ausweisung von insgesamt rund 12.670 Hektar Windenergiegebieten die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben erfĂźllt sind.
Diese Feststellung hat erhebliche planungsrechtliche Konsequenzen: Windenergievorhaben auĂerhalb der im Regionalplan festgelegten Windenergiegebiete sind seitdem nicht mehr privilegiert. Sie gelten planungsrechtlich als âsonstige Vorhabenâ und kĂśnnen nur noch dann genehmigt werden, wenn die jeweilige Kommune im Rahmen der Bauleitplanung eine sogenannte Positivplanung durchfĂźhrt. Damit haben auch die bisherigen Konzentrationszonen der Gemeinde Wadersloh ihre Wirkung verloren.
Der Rat der Gemeinde hatte bereits beschlossen, fĂźr zwei Vorhabengebiete entsprechende Positivplanungen einzuleiten (34. und 35. Ănderung des Flächennutzungsplans). Beide Verfahren konnten bislang jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Nach Angaben der Verwaltung hatte die Bezirksregierung MĂźnster im bisherigen Verfahren verschiedene Hemmnisse festgestellt, die aus ihrer Sicht einer Genehmigung entgegenstanden (Anm. d. Red.: Genauere Angaben machte die Gemeindeverwaltung hierzu nicht).
Inzwischen laufen Gespräche auf mehreren Ebenen, um die offenen Punkte zu klären. Die Vorhabenträger haben ihre Planungsunterlagen Ăźberarbeitet und zusätzliche Gutachten in Auftrag gegeben. Zudem mussten die Verfahren an neue gesetzliche Vorgaben angepasst werden: Seit August 2025 sind neue Windenergiegebiete im Rahmen der Positivplanung verpflichtend als Beschleunigungsgebiete im Flächennutzungsplan auszuweisen. Vor diesem Hintergrund soll das Verfahren zur 34. Ănderung des Flächennutzungsplans in KĂźrze wieder aufgenommen werden. Beim Verfahren zur 35. FNP-Ănderung liegt zwar ein gĂźltiger Vorbescheid fĂźr die geplanten Anlagenstandorte vor, dennoch sind die Planungsunterlagen weiter zu konkretisieren. Parallel dazu verfolgt der Vorhabenträger ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, um auf diesem Weg Baurecht zu erlangen.
Darßber hinaus gibt es Bestrebungen eines weiteren Vorhabenträgers, zusätzliche Windenergieanlagen im Bereich des Herzebrockweges zu errichten.
Konkretes Windenergieprojekt am Herzebrockweg wird vorgestellt
Die Firma ProWind plant hier die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Bereich Herzebrockweg/Waldliesborner StraĂe, in unmittelbarer Nähe der bereits bestehenden Anlage am Zentralklärwerk Wadersloh. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung haben die Vorhabenträger bereits Gespräche mit den betroffenen FlächeneigentĂźmern gefĂźhrt, die dem Projekt grundsätzlich positiv gegenĂźberstehen. Da sich der geplante Standort jedoch auĂerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Windenergiegebiete befindet, ist das Vorhaben planungsrechtlich nicht privilegiert. Um Baurecht zu erlangen, ist daher eine sogenannte „Positivplanung“ im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung erforderlich.

Sollte der Umweltausschuss dem Projekt am 28. Januar eine positive Stellungnahme erteilen, kÜnnten die Planungen weiter konkretisiert werden. In einem nächsten Schritt wäre es dann mÜglich, in einer der kommenden Ratssitzungen das formale Verfahren zur Aufstellung eines entsprechenden Bauleitplans einzuleiten. Die Vorhabenträger stellen das Projekt in der Ausschusssitzung näher vor.
Fotos/Text: mw/bb.



