Wadersloh (mw/bb). Die geplante Verlegung der zentralen Bushaltestelle „Wadersloh/Kirche“ vom Kirchplatz an die Bahnhofstraße bleibt umstritten. Im Hauptausschuss der Gemeinde Wadersloh wurde am Montagabend zum wiederholten Male über die Standortfrage beraten. Am Ende sprach sich das Gremium mit 11 Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen dafür aus, den bisherigen Ratsbeschluss von 2023 zur Verlegung beizubehalten. Die Gegenstimmen kamen aus den Reihen von FWG und AfD. Ausgangspunkt der erneuten Beratung war ein Antrag der FWG-Fraktion vom 20. April 2026. Sie hatte eine Neubewertung der geplanten Verlegung sowie die Prüfung alternativer Standorte und Maßnahmen gefordert.
Hintergrund ist unter anderem die aktuelle Planung des Regionalplans Münsterland. Die FWG argumentiert, dass die ursprüngliche Überlegung eines Mobilitätspunktes an der Bahnhofstraße eng mit einer möglichen Reaktivierung der WLE-Bahnstrecke verbunden gewesen sei. Eine solche Reaktivierung weiterer Abschnitte für den Personennahverkehr ist im aktuellen Regionalplan nicht vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung kommt allerdings zu einer anderen Bewertung: Sie hält an der bereits vor drei Jahren beschlossenen Verlegung fest. Der Rat hatte die Verwaltung seinerzeit beauftragt, die Linienführung des ÖPNV künftig über die Bahnhofstraße zu führen. Der barrierefreie Ausbau der neuen zentralen Haltestelle ist nach Angaben der Verwaltung bereits beantragt und genehmigt und soll 2027 umgesetzt werden.
Verwaltung sieht Vorteile bei Sicherheit und Betriebsablauf
Als wesentliche Gründe für den neuen Standort nennt die Verwaltung die Verkehrssicherheit. Am Kirchplatz komme es aufgrund der beengten Verhältnisse wiederholt zu Konflikten zwischen Bussen, Autos, Radfahrern und Fußgängern. An der Bahnhofstraße könnten die Verkehrsabläufe übersichtlicher gestaltet werden. Insbesondere müssten Busse dort weniger auf entgegenkommende Fahrzeuge oder parkende Autos reagieren und rangieren. Auch für die Betriebsqualität des öffentlichen Nahverkehrs sieht die Verwaltung Vorteile. Weniger Rangierbewegungen, bessere An- und Abfahrmöglichkeiten und geringere Behinderungen durch den ruhenden Verkehr sollen dazu beitragen, Verspätungen zu vermeiden. Zudem könne der neue Standort auch von größeren Fahrzeugen besser befahren werden. Weitere Argumente sind die Entlastung der Straßeninfrastruktur und bessere Voraussetzungen für einen barrierefreien Ausbau. Eine neu h…


